Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungsV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungsV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: HeimsicherungsV
Gliederungs-Nr.: 2170-5-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Pflichten der Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen für Volljährige im Falle der Entgegennahme von Leistungen zum Zwecke der Unterbringung eines Bewohners oder Bewerbers (HeimsicherungsV)

Vom 24. April 1978 (BGBl. I S. 553)

Geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Allgemeine Vorschriften 
  
Anwendungsbereich1
Begriff des Trägers2
Verpflichtung anderer Personen3
Zwingende Vorschriften4
  
Zweiter Teil 
Pflichten des Trägers 
  
Anzeige- und Informationspflicht5
Verwendungszweck6
Beschränkungen7
Getrennte Verwaltung8
Leistungen zum Betrieb9
Verrechnung, Rückzahlung10
Sicherheitsleistungen11
Formen der Sicherheit12
Versicherungspflicht13
Auskunftspflicht14
Rechnungslegung15
  
Dritter Teil 
Prüfung der Einhaltung der Pflichten 
  
Prüfung16
Aufzeichnungspflicht17
Prüfer18
Prüfungsbericht19
  
Vierter Teil 
Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften 
  
Ordnungswidrigkeiten20
Übergangsvorschriften und Befreiungen21
Berlin-Klausel22
Inkrafttreten23