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Heimgesetz
Bundesrecht
Titel: Heimgesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: HeimG
Gliederungs-Nr.: 2170-5
Normtyp: Gesetz

Heimgesetz

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2319)

Inhaltsübersicht (1)§§
  
Anwendungsbereich1
Zweck des Gesetzes2
Leistungen des Heims, Rechtsverordnungen3
Beratung4
(wegefallen)5
(wegefallen)6
(wegefallen)7
(wegefallen)8
(wegefallen)9
Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner10
Anforderungen an den Betrieb eines Heims11
Anzeige12
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht13
Leistungen an Träger und Beschäftigte14
Überwachung15
Beratung bei Mängeln16
Anordnungen17
Beschäftigungsverbot, kommissarische Heimleitung18
Untersagung19
Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften20
Ordnungswidrigkeiten21
Berichte22
Zuständigkeit und Durchführung des Gesetzes23
Anwendbarkeit der Gewerbeordnung24
Fortgeltung von Rechtsverordnungen25
Erprobungsregelungen25a
Übergangsvorschriften26
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.