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§ 93 HBO
Hessische Bauordnung (HBO)
Landesrecht Hessen

SECHSTER TEIL – Bußgeld-, Übergangs-, Rechtsvorschriften, Ausführungsbestimmung zum Baugesetzbuch, Schlussvorschriften

Titel: Hessische Bauordnung (HBO)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HBO
Gliederungs-Nr.: 361-123
gilt ab: 07.07.2018
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2018 S. 198 vom 06.06.2018

§ 93 HBO – Inkrafttreten

1Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 52 Abs. 4 ein Jahr nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.