§ 80 HBO
Hessische Bauordnung (HBO)
Hessische Bauordnung (HBO)
Landesrecht Hessen
FÜNFTER TEIL – Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren → Vierter Abschnitt – Bauaufsichtliche Maßnahmen
§ 80 HBO – Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
Sind Bauprodukte entgegen § 24 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde die Verwendung dieser Bauprodukte untersagen und deren Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.