Art. 9 HBG 2011/2012 - Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 (Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 - HBG 2011/2012)
- Amtliche Abkürzung
- HBG 2011/2012
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-5:11A
Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225) wird wie folgt geändert:
- 1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
In der Angabe zu Abschnitt 5 wird das Wort "Übergangsregelungen," gestrichen.
- b)
Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst:
"§ 23 (aufgehoben)".
- 2.
In § 1 Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe "Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149, 2151)" durch die Angabe "Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696, 1701)" ersetzt.
- 3.
In § 2 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 5, § 14 Abs. 2 Satz 5, § 18 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1, § 19 Satz 5, § 20 Satz 2, § 21 Abs. 5 sowie § 22 Abs. 1 und 2 werden nach dem Wort "Kultus" jeweils die Wörter "und Sport" eingefügt.
- 4.
§ 14 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
Satz 3 wird gestrichen.
- b)
Im bisherigen Satz 6 wird die Angabe "bis 3" durch die Angabe "und 2" ersetzt.
- 5.
§ 15 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 Satz 4 wird gestrichen.
- b)
Absatz 3 wird aufgehoben.
- c)
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und in Satz 2 wird die Angabe "sowie die Elternbeitragsfreiheit gemäß Absatz 3" gestrichen.
- d)
Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4.
- e)
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5 und in Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe "Absatz 5" durch die Angabe "Absatz 4" ersetzt.
- f)
Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 6.
- 6.
§ 18 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 3 wird aufgehoben.
- b)
Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt geändert:
- aa)
In Satz 1 wird die Angabe "bis 3" durch die Angabe "und 2" ersetzt.
- bb)
Satz 2 Halbsatz 2 wird gestrichen.
- c)
Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und wie folgt geändert:
- aa)
In Satz 1 wird die Angabe "Absatz 4 " durch die Angabe "Absatz 3" ersetzt.
- bb)
Die Sätze 2 und 4 werden gestrichen.
- d)
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5 und die Angabe "Absatz 5" durch die Angabe "Absatz 4" ersetzt.
- e)
Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 6.
- 7.
In § 19 Satz 4 wird die Angabe "das zuletzt durch Artikel 2d des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856, 1874) geändert worden ist" durch die Angabe "zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112, 1124)" ersetzt.
- 8.
In der Überschrift des Abschnittes 5 wird das Wort "Übergangsregelungen," gestrichen.
- 9.
§ 23 wird aufgehoben.