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Art. 9 HBG 2011/2012 - Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

Bibliographie

Titel
Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 (Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 - HBG 2011/2012)
Amtliche Abkürzung
HBG 2011/2012
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
520-5:11A

Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In der Angabe zu Abschnitt 5 wird das Wort "Übergangsregelungen," gestrichen.

    2. b)

      Die Angabe zu § 23 wird wie folgt gefasst:

      "§ 23 (aufgehoben)".

  2. 2.

    In § 1 Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe "Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149, 2151)" durch die Angabe "Artikel 12 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I S. 1696, 1701)" ersetzt.

  3. 3.

    In § 2 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 5, § 14 Abs. 2 Satz 5, § 18 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1, § 19 Satz 5, § 20 Satz 2, § 21 Abs. 5 sowie § 22 Abs. 1 und 2 werden nach dem Wort "Kultus" jeweils die Wörter "und Sport" eingefügt.

  4. 4.

    § 14 Abs. 5 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Satz 3 wird gestrichen.

    2. b)

      Im bisherigen Satz 6 wird die Angabe "bis 3" durch die Angabe "und 2" ersetzt.

  5. 5.

    § 15 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 1 Satz 4 wird gestrichen.

    2. b)

      Absatz 3 wird aufgehoben.

    3. c)

      Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und in Satz 2 wird die Angabe "sowie die Elternbeitragsfreiheit gemäß Absatz 3" gestrichen.

    4. d)

      Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4.

    5. e)

      Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5 und in Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe "Absatz 5" durch die Angabe "Absatz 4" ersetzt.

    6. f)

      Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 6.

  6. 6.

    § 18 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Absatz 3 wird aufgehoben.

    2. b)

      Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt geändert:

      1. aa)

        In Satz 1 wird die Angabe "bis 3" durch die Angabe "und 2" ersetzt.

      2. bb)

        Satz 2 Halbsatz 2 wird gestrichen.

    3. c)

      Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und wie folgt geändert:

      1. aa)

        In Satz 1 wird die Angabe "Absatz 4 " durch die Angabe "Absatz 3" ersetzt.

      2. bb)

        Die Sätze 2 und 4 werden gestrichen.

    4. d)

      Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5 und die Angabe "Absatz 5" durch die Angabe "Absatz 4" ersetzt.

    5. e)

      Der bisherige Absatz 7 wird Absatz 6.

  7. 7.

    In § 19 Satz 4 wird die Angabe "das zuletzt durch Artikel 2d des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1856, 1874) geändert worden ist" durch die Angabe "zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112, 1124)" ersetzt.

  8. 8.

    In der Überschrift des Abschnittes 5 wird das Wort "Übergangsregelungen," gestrichen.

  9. 9.

    § 23 wird aufgehoben.