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Art. 21 HBG 2009/2010 - Änderung des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung

Bibliographie

Titel
Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2009/2010 (Haushaltsbegleitgesetz 2009/2010 - HBG 2009/2010)
Amtliche Abkürzung
HBG 2009/2010
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
520-5:09A

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

In Absatz 4 Satz 2 des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung von Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung (SächsFöpLEDG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 193) werden nach dem Wort "unbeschränkt" die Wörter "und wird vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als nächsthöherer Behörde ausgeübt" eingefügt.