§ 20 HAuslG
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Bundesrecht
Kapitel III – Öffentliches Recht
§ 20 HAuslG – Steuern/Abgaben/Gebühren
Die Erhebung von Steuern, Abgaben und Gebühren richtet sich für heimatlose Ausländer nach den für deutsche Staatsangehörige geltenden Vorschriften.