§ 27 HAG - Pfändungsschutz
Bibliographie
- Titel
- Heimarbeitsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- HAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 804-1
Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.