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§ 17 HAG - Tarifverträge, Entgeltregelungen

Bibliographie

Titel
Heimarbeitsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
HAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
804-1

(1) Als Tarifverträge gelten auch schriftliche Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften einerseits und Auftraggebern oder deren Vereinigungen andererseits über Inhalt, Abschluss oder Beendigung von Vertragsverhältnissen der in Heimarbeit Beschäftigten oder Gleichgestellten mit ihren Auftraggebern.

(2) Entgeltregelungen im Sinne dieses Gesetzes sind Tarifverträge, bindende Festsetzungen von Entgelten und sonstigen Vertragsbedingungen (§ 19) und von Mindestarbeitsbedingungen für fremde Hilfskräfte (§ 22).