§ 8 GtDBwVWehrtechnikVDV - Anforderungen im Auswahlverfahren
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik (GtDBwVWehrtechnikVDV)
- Amtliche Abkürzung
- GtDBwVWehrtechnikVDV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2030-7-17-4
(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmalen festgestellt.
(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
- 1.
Selbstkompetenz,
- 2.
Methodenkompetenz,
- 3.
Fachkompetenz,
- 4.
Sozialkompetenz sowie
- 5.
Führungs- und Managementkompetenz.
(3) Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Der Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.