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Anlage 7 GrwV
Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: GrwV
Gliederungs-Nr.: 753-13-2
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 7 GrwV – Liste gefährlicher Schadstoffe und Schadstoffgruppen

(zu § 13 Absatz 1)

  1. 1.

    Organohalogene Verbindungen und Stoffe, die im Wasser derartige Verbindungen bilden können

  2. 2.

    Organische Phosphorverbindungen

  3. 3.

    Organische Zinnverbindungen

  4. 4.

    Stoffe und Zubereitungen sowie ihre Abbauprodukte, deren karzinogene oder mutagene Eigenschaften oder deren steroidogene, thyreoide, reproduktive oder andere Funktionen des endokrinen Systems beeinträchtigenden Eigenschaften im oder durch das Wasser erwiesen sind

  5. 5.

    Persistente Kohlenwasserstoffe sowie persistente und bioakkumulierende organische toxische Stoffe

  6. 6.

    Zyanide

  7. 7.

    Metalle und Metallverbindungen

    1. 7.1

      Blei

    2. 7.2

      Cadmium

    3. 7.3

      Nickel

    4. 7.4

      Quecksilber

    5. 7.5

      Thallium

  8. 8.

    Arsen und Arsenverbindungen