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§ 12 GrStG - Dingliche Haftung

Bibliographie

Titel
Grundsteuergesetz
Redaktionelle Abkürzung
GrStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-7

Die Grundsteuer ruht auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last.