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§ 14 GrEStG - Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Bibliographie

Titel
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Amtliche Abkürzung
GrEStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
610-6-10

Die Steuer entsteht,

  1. 1.
    wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
  2. 2.
    wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.