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§ 5 GrdstVG

Bibliographie

Titel
Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG)
Amtliche Abkürzung
GrdstVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7810-1

Ist zur Veräußerung die Genehmigung nicht notwendig, so hat die Genehmigungsbehörde auf Antrag ein Zeugnis darüber zu erteilen. Das Zeugnis steht der Genehmigung gleich.