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§ 24 GO LT - Verkehr mit der Landesregierung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Hessischen Landtags
Redaktionelle Abkürzung
GO LT,HE
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
12-19

Den Schriftwechsel zwischen dem Landtag und der Landesregierung führt die Präsidentin oder der Präsident.