§ 19 GO BT - Sitzungen
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
- Redaktionelle Abkürzung
- GO BT
- Normtyp
- Erlass
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 1101-1
Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.