Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 13 GO
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Landesrecht Schleswig-Holstein

Dritter Teil – Gemeindegebiet

Titel: Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung - GO)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: GO
Gliederungs-Nr.: 2020-3
Normtyp: Gesetz

§ 13 GO – Gebietsbestand

(1) Die Gemeinden bleiben in ihrem bisherigen Gebietsbestand bestehen. Grenzstreitigkeiten entscheidet die Kommunalaufsichtsbehörde.

(2) Jedes Grundstück soll zu einer Gemeinde gehören.