Anlage 1 Teil 3.3.1 GKG
Gerichtskostengesetz (GKG)
Gerichtskostengesetz (GKG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 1 Teil 3.3.1 GKG – Hauptabschnitt 3
Privatklage
Abschnitt 1
Erster Rechtszug
Red. Anm.:
Siehe auch Vorbemerkung 3
Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der jeweiligen Gebühr 3110 bis 3117, soweit nichts anderes vermerkt ist |
Vorbemerkung 3.3: | ||
Für das Verfahren auf Widerklage werden die Gebühren gesondert erhoben. | ||
3310 | Hauptverhandlung mit Urteil | 160,00 € |
3311 | Erledigung des Verfahrens ohne Urteil | 80,00 € |