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Anlage 1 Teil 3.3.1 GKG - Hauptabschnitt 3
Privatklage

Abschnitt 1
Erster Rechtszug

Bibliographie

Titel
Gerichtskostengesetz (GKG)  
Amtliche Abkürzung
GKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
360-7
Nr.GebührentatbestandGebühr oder Satz der jeweiligen Gebühr 3110 bis 3117, soweit nichts anderes vermerkt ist
Vorbemerkung 3.3:
Für das Verfahren auf Widerklage werden die Gebühren gesondert erhoben.
3310Hauptverhandlung mit Urteil174,00 €
3311Erledigung des Verfahrens ohne Urteil87,00 €