Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 1 Teil 2.6 GKG - Hauptabschnitt 6
Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Bibliographie

Titel
Gerichtskostengesetz (GKG)  
Amtliche Abkürzung
GKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
360-7
Nr.GebührentatbestandGebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG
2600Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 321a ZPO, § 4 InsO, § 3 Abs. 1 Satz 1 SVertO, § 38 StaRUG):
Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen
72,00 €