Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 9 GerStrukG
Gerichtsstrukturgesetz
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gerichtsstrukturgesetz
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung: GerStrukG,MV
Gliederungs-Nr.: 300-1
Normtyp: Gesetz

§ 9 GerStrukG – Oberverwaltungsgericht

(1) Das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat seinen Sitz in Greifswald.

(2) Der Bezirk des Oberverwaltungsgerichtes umfasst die Bezirke der zugehörigen Verwaltungsgerichte.