Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 7 GerStrukG
Gerichtsstrukturgesetz
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gerichtsstrukturgesetz
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung: GerStrukG,MV
Gliederungs-Nr.: 300-1
Normtyp: Gesetz

§ 7 GerStrukG – Landessozialgericht

(1) Das Landessozialgericht hat seinen Sitz in Neustrelitz.

(2) Der Bezirk des Landessozialgerichtes umfasst die Bezirke der zugehörigen Sozialgerichte.