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§ 7 GerStrukG - Landessozialgericht

Bibliographie

Titel
Gerichtsstrukturgesetz
Redaktionelle Abkürzung
GerStrukG,MV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
300-1

(1) Das Landessozialgericht hat seinen Sitz in Neustrelitz.

(2) Der Bezirk des Landessozialgerichtes umfasst die Bezirke der zugehörigen Sozialgerichte.