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Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
(Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

Bibliographie

Titel
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
Amtliche Abkürzung
GefStoffV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
8053-6-34

Vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 16431644(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 384)

Inhaltsübersicht(2)§§
Abschnitt 1
Zielsetzung, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zielsetzung und Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Gefahrstoffinformation
Gefahrenklassen3
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung4
Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten5
Besondere Mitwirkungs- und Informationspflichten für Veranlasser von Tätigkeiten an baulichen oder technischen Anlagen5a
Abschnitt 3
Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung6
Grundpflichten7
Abschnitt 4
Schutzmaßnahmen
Allgemeine Schutzmaßnahmen8
Zusätzliche Schutzmaßnahmen9
Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B10
Besondere Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B10a
Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest11
Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest11a
Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen12
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle13
Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten14
Zusammenarbeit verschiedener Firmen15
Abschnitt 4a
Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten einschließlich der Begasung sowie an Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln
Verwendungsbeschränkungen15a
Allgemeine Anforderungen an die Verwendung von Biozid-Produkten15b
Besondere Anforderungen an die Verwendung bestimmter Biozid-Produkte15c
Besondere Anforderungen bei Begasungen15d
Ergänzende Dokumentationspflichten15e
Anforderungen an den Umgang mit Transporteinheiten15f
Besondere Anforderungen an Begasungen auf Schiffen15g
Ausnahmen von Abschnitt 4a15h
Abschnitt 5
Verbote und Beschränkungen
Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen16
Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/200617
Abschnitt 6
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Gefahrstoffe
Unterrichtung der Behörde18
Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse19
Anerkennung ausländischer Qualifikationen19a
Ausschuss für Gefahrstoffe20
Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
Chemikaliengesetz - Anzeigen21
Chemikaliengesetz - Tätigkeiten22
(weggefallen)23
Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen24
Übergangsvorschriften25
Anhänge
(zu § 8 Absatz 8, § 11a Absatz 1 bis 6, § 12 Absatz 1 und 4, § 15b Absatz 3, § 15c Absatz 2 und 3, § 15d Absatz 1, 3, 4, 6 und 7, § 15f Absatz 2, § 15g Absatz 2)
Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten
Anhang I
Brand- und ExplosionsgefährdungenNummer 1
Partikelförmige GefahrstoffeNummer 2
AsbestNummer 3
Biozid-Produkte und Begasung mit Biozid-Produkten oder PflanzenschutzmittelnNummer 4
AmmoniumnitratNummer 5
(zu § 10 Absatz 1, § 16 Absatz 2)
Besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Anhang II
(weggefallen)Nummer 1
2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, Benzidin, 4-NitrobiphenylNummer 2
(weggefallen)Nummer 3
Kühlschmierstoffe und KorrosionsschutzmittelNummer 4
Biopersistente FasernNummer 5
Besonders gefährliche krebserzeugende StoffeNummer 6
Spezielle Anforderungen an Tätigkeiten mit organischen Peroxiden
(zu § 12 Absatz 4)
Anhang III
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Nummer 1
Tätigkeiten mit organischen PeroxidenNummer 2

Artikel 1 der Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.