§ 3 GAKG
Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG)
Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG)
Bundesrecht
§ 3 GAKG – Förderungsarten
Die finanzielle Förderung kann in der Gewährung von Zuschüssen, Darlehn, Zinszuschüssen und Bürgschaften bestehen.