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§ 1 FwG - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Feuerwehrgesetz
Redaktionelle Abkürzung
FwG,HH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2191-1

Dieses Gesetz findet Anwendung auf

  1. a)
    die Berufsfeuerwehr,
  2. b)
    die Freiwilligen Feuerwehren,
  3. c)
    die Werksfeuerwehren, soweit sie behördlich anerkannt oder auf behördliche Anordnung aufgestellt worden sind.