Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 FHBLeistBV
Verordnung über Leistungsbezüge und Zulagen an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Leistungsbezügeverordnung FH Bund - FHBLeistBV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Leistungsbezüge und Zulagen an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Leistungsbezügeverordnung FH Bund - FHBLeistBV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: FHBLeistBV
Gliederungs-Nr.: 2032-1-33
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 1 FHBLeistBV – Regelungsgegenstand

Diese Verordnung regelt die Vergabe von Leistungsbezügen sowie von Forschungs- und Lehrzulagen an Professorinnen und Professoren der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (FH Bund). Die Verordnung regelt ferner die Ruhegehaltfähigkeit befristet gewährter Leistungsbezüge und die Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen.