Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 14h FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im gewerblichen Rechtsschutz

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.

    Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,

  2. 2.

    Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,

  3. 3.

    Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,

  4. 4.

    Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,

  5. 5.

    Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,

  6. 6.

    Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.