§ 340 FamFG - Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Amtliche Abkürzung
- FamFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 315-24
Betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen sind
- 1.
Verfahren, die die Pflegschaft mit Ausnahme der Pflegschaft für Minderjährige oder für ein bereits gezeugtes Kind betreffen,
- 2.
Verfahren, die die gerichtliche Bestellung eines sonstigen Vertreters für einen Volljährigen betreffen, sowie
- 3.
sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesene Verfahren,
soweit es sich nicht um Betreuungssachen oder Unterbringungssachen handelt.