§ 186 FamFG
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Bundesrecht
Buch 2 – Verfahren in Familiensachen → Abschnitt 5 – Verfahren in Adoptionssachen
§ 186 FamFG – Adoptionssachen
Adoptionssachen sind Verfahren, die
- 1.
die Annahme als Kind,
- 2.
die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
- 3.
die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
- 4.
die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
betreffen.