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§ 121 FamFG - Ehesachen

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Amtliche Abkürzung
FamFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
315-24

Ehesachen sind Verfahren

  1. 1.

    auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),

  2. 2.

    auf Aufhebung der Ehe und

  3. 3.

    auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.