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Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) 
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ERVV
Gliederungs-Nr.: 310-4-19
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) *

Vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4607)

Auf Grund

jeweils in Verbindung mit Artikel 25 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786), und auf Grund

verordnet die Bundesregierung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Kapitel 1 
Allgemeine Vorschrift 
  
Anwendungsbereich1
  
Kapitel 2 
Technische Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs 
  
Anforderungen an elektronische Dokumente2
Überschreitung der Höchstgrenzen3
Übermittlung elektronischer Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur4
Bekanntmachung technischer Standards5
  
Kapitel 3 
Besonderes elektronisches Behördenpostfach 
  
Besonderes elektronisches Behördenpostfach; Anforderungen6
Identifizierungsverfahren7
Zugang und Zugangsberechtigung; Verwaltung8
Änderung und Löschung9
  
Kapitel 4 
Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach; Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos 
  
Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach10
Identifizierung und Authentisierung des Postfachinhabers11
Änderung von Angaben und Löschung des Postfachs12
Elektronische Kommunikation über den Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos13
  
Kapitel 5 
Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten 
  
Schriftlich abzufassende, zu unterschreibende oder zu unterzeichnende Dokumente14
Sonstige verfahrensbezogene elektronische Dokumente15
*

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).