Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 22 ErbStG - Kleinbetragsgrenze

Bibliographie

Titel
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Amtliche Abkürzung
ErbStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-8-2-2

Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.