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§ 10 EnVKV
Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV) 
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EnVKV
Gliederungs-Nr.: 754-14-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 10 EnVKV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.