Anlage 3 EnVKG
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Bundesrecht
Anhangteil
Anlage 3 EnVKG – Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung
(zu § 16 Absatz 2)
Ab den folgenden Jahren kann das Etikett durch die in § 16 Absatz 1 genannten Berechtigten auf Heizgeräte der nachstehenden Baujahre angebracht werden:
laufende Nummer | ab dem Jahr | Etikettierung auf Heizgeräten der Baujahre |
1. | 2016 | bis einschließlich 1986 |
2. | 2017 | bis einschließlich 1991 |
3. | 2018 | bis einschließlich 1993 |
4. | 2019 | bis einschließlich 1995 |
5. | 2020 | bis einschließlich 1997 |
6. | 2021 | bis einschließlich 2001 |
7. | 2022 | bis einschließlich 2005 |
8. | 2023 | bis einschließlich 2008 |
9. | 2024 | ab 2009, sofern sie mindestens 15 Jahre alt sind |