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Anlage 3 EnVKG
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EnVKG
Gliederungs-Nr.: 754-25
Normtyp: Gesetz

Anlage 3 EnVKG – Zeitliche Vorgabe zur Etikettierung

(zu § 16 Absatz 2)

Ab den folgenden Jahren kann das Etikett durch die in § 16 Absatz 1 genannten Berechtigten auf Heizgeräte der nachstehenden Baujahre angebracht werden:

laufende Nummerab dem JahrEtikettierung auf Heizgeräten der Baujahre
1. 2016 bis einschließlich 1986
2.2017 bis einschließlich 1991
3. 2018 bis einschließlich 1993
4. 2019 bis einschließlich 1995
5. 2020 bis einschließlich 1997
6.2021 bis einschließlich 2001
7. 2022 bis einschließlich 2005
8. 2023 bis einschließlich 2008
9. 2024 ab 2009, sofern sie mindestens 15 Jahre alt sind