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Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen
(Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)
Amtliche Abkürzung
EnVKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
754-25

Vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070(1)

Zuletzt geändert durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Neu in Verkehr gebrachte Produkte
Allgemeine Anforderungen an die Verbrauchskennzeichnung, an sonstige Produktinformationen sowie an Informationen in der Werbung und in sonstigen Werbeinformationen 3
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen4
Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit; Verordnungsermächtigung5
Marktüberwachungskonzept6
Vermutungswirkung7
Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen8
Adressaten der Stichprobenkontrollen und Marktüberwachungsmaßnahmen9
Betretensrechte, Befugnisse und Duldungspflichten10
Meldeverfahren11
Berichtspflichten12
Beauftragte Stelle13
Aufgaben der beauftragten Stelle14
Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung15
Abschnitt 3
Gebrauchte Produkte
Berechtigung zur Verbrauchskennzeichnung16
Verpflichtung zur Verbrauchskennzeichnung17
Verfahren zur Verbrauchskennzeichnung und Überprüfung18
Kostenfreiheit und Duldungspflicht19
Anlagen
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung bis einschließlich 25. September 2019Anlage 1
Musteretikett für Heizgeräte zur Verwendung ab 26. September 2019Anlage 2
Zeitliche Vorgabe zur EtikettierungAnlage 3
Poster zum EnergiekostenvergleichAnlage 4

Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070)