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Anlage 3a ElektroG - Symbol zur Kennzeichnung von Sammel- und Rücknahmestellen

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) 
Amtliche Abkürzung
ElektroG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-59

(zu § 18a Absatz 1, 2 und 4 und § 31 Absatz 1 Satz 4 Nummer 6)

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Technische Beschreibung:

  1. a)

    Das Logo ist vierfarbig auf weißem Fond abzubilden. Der Abstand vom Inhalt zum Dateirand beträgt 1,5 mal die Stärke des Pfeils.

    Die Buchstaben sind in Grau und das Zeichen in Grün abzubilden.

    Für die Farbanwendungen gilt:
    Vierfarbig nach Euroskala (4c): Grün-Anteil (cyan = 91 %, magenta = 18 %, yellow = 100 %, black = 4 %). Schwarz-Anteil (black = 80 %).
    Pantone (pant): Grün-Anteil (Pantone 3298). Schwarz-Anteil (black = 80 %).
    HKS (hks): Grün-Anteil (HKS 58 E). Schwarz-Anteil (black = 80 %).

  2. b)

    Bei einfarbiger Verwendung des Logos werden die Buchstaben und der Grünanteil in 100 % Schwarz abgebildet.