Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Anlage 3 ElektroG - Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) 
Amtliche Abkürzung
ElektroG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2129-59

(zu § 9 Absatz 2)

Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar (siehe unten). Dieses Symbol ist sichtbar, erkennbar und dauerhaft anzubringen.

aab_4028_01.gif