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§ 7 EGStPO
Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung
Bundesrecht
Titel: Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EGStPO
Gliederungs-Nr.: 312-1
Normtyp: Gesetz

§ 7 EGStPO – Begriff des Gesetzes

Gesetz im Sinne der Strafprozessordnung und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm.

Zu § 7: Geändert durch G vom 12. 5. 2017 (BGBl I S. 1121).