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Art. 69 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht

Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Zweiter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet der Verwaltung

Titel: Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGStGB
Gliederungs-Nr.: 450-16
Normtyp: Gesetz

Art. 69 EGStGB – Altölgesetz

Das Altölgesetz vom 23. Dezember 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 1419) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In der Überschrift des Dritten Abschnitts werden die Worte "Straf- und" gestrichen.

  2. 2.

    § 9 wird aufgehoben.