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Art. 48 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht

Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Zweiter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet der Verwaltung

Titel: Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGStGB
Gliederungs-Nr.: 450-16
Normtyp: Gesetz

Art. 48 EGStGBBetäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 11 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      In Absatz 1 werden die Worte "und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen" durch die Worte "oder mit Geldstrafe" ersetzt;

    2. b)

      Absatz 4 Satz 2 wird gestrichen;

    3. c)

      in Absatz 6 Satz 2 wird die Verweisung "§ 40a" durch die Verweisung "§ 74a" ersetzt.

  2. 2.

    In § 13 Abs. 3 Satz 2 wird die Verweisung "§ 19" durch die Verweisung "§ 23" ersetzt.