Art. 48 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht
Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Zweiter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet der Verwaltung
Art. 48 EGStGB – Betäubungsmittelgesetz
Das Betäubungsmittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 1) wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 11 wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 1 werden die Worte "und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen" durch die Worte "oder mit Geldstrafe" ersetzt;
- b)
Absatz 4 Satz 2 wird gestrichen;
- c)
in Absatz 6 Satz 2 wird die Verweisung "§ 40a" durch die Verweisung "§ 74a" ersetzt.
- 2.
In § 13 Abs. 3 Satz 2 wird die Verweisung "§ 19" durch die Verweisung "§ 23" ersetzt.