Gesetze

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Art. 40 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht

Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Zweiter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet der Verwaltung

Titel: Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGStGB
Gliederungs-Nr.: 450-16
Normtyp: Gesetz

Art. 40 EGStGB – Erstattungsgesetz

In § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Erstattungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 87, 109) werden die Worte "strafbarer Handlung" durch das Wort "Straftat" ersetzt.