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Art. 108 EGStGB - Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Amtliche Abkürzung
EGStGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
450-16

In § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 29. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 599), zuletzt geändert durch das Familienrechtsänderungsgesetz vom 11. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1221), werden die Worte "einem Gefängnis" durch die Worte "einer Justizvollzugsanstalt" ersetzt und die Worte "einem Arbeitshaus" gestrichen.