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Art. 10 EGStGB - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Amtliche Abkürzung
EGStGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
450-16

(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Strafvorschriften des Bundesrechts, soweit sie nicht durch Gesetz besonders geändert werden.

(2) Die Vorschriften gelten nicht für die Strafdrohungen des Wehrstrafgesetzes und des Zivildienstgesetzes.