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Art. 21 EGBGB - Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses

Bibliographie

Titel
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Redaktionelle Abkürzung
EGBGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
400-1

Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.