Art. 21 EGBGB - Wirkungen des Eltern-Kind-Verhältnisses
Bibliographie
- Titel
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
- Redaktionelle Abkürzung
- EGBGB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 400-1
Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kind und seinen Eltern unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.