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Art. 41 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Zweiter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Erster Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der Verwaltung

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 41 EGAO – Verwaltungskostengesetz

In § 1 Abs. 3 Nr. 5 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 821) werden die Worte "im Verfahren über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf und im Verwaltungszwangsverfahren nach der Reichsabgabenordnung" durch die Worte "im Verwaltungsvollstreckungsverfahren nach der Abgabenordnung" ersetzt.