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Art. 39 EGAO
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Bundesrecht

Zweiter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Erster Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des Rechts der Verwaltung

Titel: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EGAO
Gliederungs-Nr.: 610-1-4
Normtyp: Gesetz

Art. 39 EGAO – Verwaltungszustellungsgesetz

Das Verwaltungszustellungsgesetz vom 3. Juli 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 379), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 19. Mai 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 789), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 2 Abs. 1 Satz 2 wird die Zahl "17" durch die Zahl "16" ersetzt.

  2. 2.

    In § 7 Abs. 2 wird folgender Satz 2 angefügt:

    "§ 34 Abs. 2 der Abgabenordnung bleibt unberührt."

  3. 3.

    § 8 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

    "(3) § 183 der Abgabenordnung bleibt unberührt."

  4. 4.

    § 17 wird aufgehoben.