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§ 28 EGAktG
Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
Bundesrecht

2. Abschnitt – Anwendung aktienrechtlicher Vorschriften auf Unternehmen mit anderer Rechtsform

Titel: Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EGAktG
Gliederungs-Nr.: 4121-2
Normtyp: Gesetz

§ 28 EGAktG

(weggefallen)