§ 30 EfbV
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
Bundesrecht
Abschnitt 9 – Sonstige gemeinsame Vorschriften
§ 30 EfbV – Zugänglichkeit privater Regelwerke
Die bezeichneten DIN-Normen können bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin bezogen werden. Sie sind bei der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.