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Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)  
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV)  
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DüV
Gliederungs-Nr.: 7820-15-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen
(Düngeverordnung - DüV) 1  2

Vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 97 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436)

Inhaltsübersicht§§
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Grundsätze für die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln3
Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat4
Besondere Vorgaben für die Anwendung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln5
Zusätzliche Vorgaben für die Anwendung von bestimmten Düngemitteln6
Anwendungsbeschränkungen und Anwendungsverbote7
Nährstoffvergleich (aufgehoben)8
Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben)9
Aufzeichnungen10
Anforderungen an die Geräte zum Aufbringen11
Fassungsvermögen von Anlagen zur Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen12
Besondere Anforderungen an Genehmigungen und sonstige Anordnungen durch die zuständigen Stellen, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen13
Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen13a
Ordnungswidrigkeiten14
Übergangsvorschrift15
  
Mittlere Nährstoffausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere je Stallplatz und Jahr oder je TierAnlage 1
Kennzahlen für die sachgerechte Bewertung zugeführter StickstoffdüngerAnlage 2
Mindestwerte für die Ausnutzung des Stickstoffs aus organischen oder organisch-mineralischen Düngemitteln im Jahr des Aufbringens, die aus folgenden Ausgangsstoffen bestehenAnlage 3
Ermittlung des StickstoffdüngebedarfsAnlage 4
Jährlicher betrieblicher NährstoffeinsatzAnlage 5
(aufgehoben)Anlage 6
Nährstoffgehalte pflanzlicher ErzeugnisseAnlage 7
Geräte zum Aufbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenAnlage 8
Dunganfall bei der Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere; Umrechnungsschlüssel zur Ermittlung der Großvieheinheiten (GV)Anlage 9
1

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

2

Diese Verordnung dient auch der Umsetzung folgender Richtlinien:

  1. 1.

    Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1) geändert worden ist.

  2. 2.

    Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe, zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG (ABl. L 344 vom 17.12.2016, S. 1).

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305)