Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 49 DRiG - Richterrat und Präsidialrat

Bibliographie

Titel
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Redaktionelle Abkürzung
DRiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
301-1

Bei den Gerichten des Bundes werden als Richtervertretungen errichtet

  1. 1.
    Richterräte für die Beteiligung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten,
  2. 2.
    Präsidialräte für die Beteiligung an der Ernennung eines Richters.