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§ 3 DG LSA
Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt (DG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Teil 1 – Einleitende Vorschriften

Titel: Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt (DG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: DG LSA
Gliederungs-Nr.: 2031.3
Normtyp: Gesetz

§ 3 DG LSA – Ergänzende Anwendung anderer Gesetze

Zur Ergänzung dieses Gesetzes sind die Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt, des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend anzuwenden, soweit sie nicht zu den Bestimmungen dieses Gesetzes im Widerspruch stehen oder soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.